3. Mit Schreiben vom 4. April 2024 teilte der Gemeinderat Q._____ A._____ mit, dass er aufgrund der mittlerweile eingereichten Verwaltungsbeschwerde das Wiedererwägungsgesuch als hinfällig erachte. 4. Mit Verfügung vom 5. April 2024 trat die Beschwerdestelle SPG auf den Antrag auf superprovisorische bzw. vorsorgliche Massnahmen nicht ein. 5. Mit Schreiben vom 10. April 2024 teilten die Sozialen Dienste Q._____ der Vermieterin der Wohnung von B._____ mit, dass sie zum Erhalt des Mietverhältnisses ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kulanterweise und einmalig den dreimonatigen Mietzinsausstand im Betrag von Fr. 5'163.00 übernehmen würden. -5-