2. Aufgrund der zivilrechtlichen Wohnsitzbegründung von Herrn A._____ in Q._____ wird die wirtschaftliche Hilfe durch die Gemeinde Q._____ weitergeführt. 3. - 6. […] 7. Das erstinstanzliche Verwaltungsverfahren ist unentgeltlich. 8. Es werden keine Parteikosten ersetzt. 3. 3.1. Mit Gesuch um Wiedererwägung vom 18. März 2024 beantragte A._____, es sei Ziffer 2 des Entscheids vom 19. Februar 2024 zu korrigieren und die Neuanmeldung von A._____ per 1. Februar 2024 festzustellen. Ausserdem seien ihm seine Einkünfte gutzuschreiben, welche im Unterstützungsbudget seiner getrenntlebenden Ehefrau angerechnet wurden.