2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00, sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. - 17 - Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Generalsekretariat Mitteilung an: das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Wirtschaft und Arbeit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten