__ AG in umfassender Weise berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen. Damit wird die Beschwerdeführerin zusätzlich dazu gezwungen, die diversen (mehr oder weniger verbindlich) formulierten Vertragsbestimmungen einzuhalten und sich entsprechend in ihrer Geschäftsführung einschränken zu lassen. Im Übrigen kann in Bezug auf die Frage der unabhängigen Geschäftsführung auf die ausführlichen und korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden.