Gleichzeitig steht den Vertretern der C._____ AG jederzeit und ohne jegliche Einschränkungen das Recht zu, das Franchisenutzungsobjekt zu betreten und darin zu verweilen (Franchisevertrag Ziff. 2, letzter Absatz). Der C._____ AG stehen zudem umfassende Auskunfts-, Einsichts- und Kontrollrechte zu und die Beschwerdeführerin ist verpflichtet, mit einer bestimmten Treuhandunternehmung zusammenzuarbeiten; andernfalls droht die fristlose Vertragsauslösung (Franchisevertrag Ziffer 32.1 lit. o und p; vgl. im Übrigen auch die Sanktionsmöglichkeit nach Franchisevertrag Ziffer 6.3). Das Layout der Sortimentsgestaltung wird durch die C._____ AG sichergestellt (Franchisevertrag Ziffer 9).