4.2.4. Zusätzlich zu den Regelungen betreffend die Öffnungszeiten und die Anstellung von Mitarbeitenden fällt auf, dass die Präambel betreffend die Einheitlichkeit des Auftritts im Vertrag an zahlreichen Stellen konkretisiert wird. So wird unter anderem empfohlen, die von der C._____ AG ausgelösten Werbeaktivitäten umzusetzen; andere Werbeaktivitäten müssen durch diese vorgängig schriftlich genehmigt werden (Franchisevertrag Ziff. 16). Die Beschwerdeführerin ist verpflichtet, innerhalb des für Kunden sichtbaren Bereichs ein allgemeines Rauchverbot durchzusetzen, das insbesondere das Personal umfasst (Ziffer 18 Abs. 2 Franchisevertrag).