Nicht überzeugend ist deshalb der Einwand der Beschwerdeführerin, dass der Franchisevertrag keinen Einfluss auf die Personalpolitik habe, da diese umfasse, welche konkreten Personen, in welcher Anzahl und zu welchen Pensen angestellt werden. Bloss weil die Personalpolitik noch detaillierter - 14 -