4.2.2.3. Insgesamt kommt im Vertrag deutlich zum Ausdruck, dass die Beschwerdeführerin verpflichtet ist, maximale Öffnungszeiten des B._____ sicherzustellen. Dem wird dadurch Nachdruck verliehen, dass das Franchiseverhältnis an die Qualifikation der Beschwerdeführerin als Familienbetrieb im Sinne von Art. 4 Abs. 1 ArG und die damit zusammenhängende Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot gekoppelt ist.