Vorgabe, einen Familienbetrieb zu führen, der Voraussetzung der unabhängigen Geschäftsführung durch den Betriebsinhaber: Zum einen wird die Betriebsform in wesentlichen Teilen vorgegeben (in Bezug auf die Rechtsform fällt eine juristische Person von vornherein weg), zum anderen erfolgt eine Verpflichtung zur Einhaltung der nur für Familienbetriebe zulässigen maximalen Öffnungszeiten. Die Bedeutung der Nichtanwendbarkeit des Arbeitsgesetzes für das vorliegende Franchiseverhältnis und damit der Gewährleistung maximaler Öffnungszeiten wird im Übrigen auch durch Ziffer 25 Abs. 2 Franchisevertrag bestärkt, wo es heisst: