Dabei handelt es sich offensichtlich nicht nur um eine Feststellung (wie der erste Teil des Satzes vermuten lässt), sondern um eine vertragliche Verpflichtung (vgl. den zweiten Teil des Satzes). Die C._____ AG hat sogar das Recht, das Franchiseverhältnis fristlos aufzulösen, sobald die Beschwerdeführerin die gesetzlichen Vorschriften für die Führung des Familienbetriebs nicht mehr einhält (Ziffer 32.1 lit. s Franchisevertrag).