4.2.2.2. Im Weiteren ist ein wesentlicher Bestandteil des Franchisevertrags, dass die Beschwerdeführerin als Familienunternehmen ausgestaltet sein muss. In Ziffer 3 Franchisevertrag ist fettgedruckt festgehalten: "Die Gesellschaft führt den Betrieb als Familienbetrieb und verpflichtet sich, die gesetzlichen Bedingungen des Familienbetriebes zu erfüllen." Dabei handelt es sich offensichtlich nicht nur um eine Feststellung (wie der erste Teil des Satzes vermuten lässt), sondern um eine vertragliche Verpflichtung (vgl. den zweiten Teil des Satzes).