gemäss dem vertraglichen Zweck kommt das Verbot hinzu, den B._____ über längere Zeit geschlossen zu halten ("Die Gesellschaft ist verpflichtet, das Franchisenutzungsobjekt zum Zweck gemäss Ziff. 1.2. und 3. zu gebrauchen, zu betreiben und die Verkaufsfläche nicht über längere Zeit geschlossen zu halten" [Ziffer 8 Abs. 3 - 12 -