Gemäss dem zitierten Wortlaut des Vertrags entscheidet die Beschwerdeführerin über die Öffnungszeiten. Die beiden ersten Sätze der Bestimmung offenbaren jedoch die klare Erwartungshaltung, dass die Beschwerdeführerin den B._____ so lange offenhalten soll, wie es nur möglich bzw. gesetzlich zulässig ist. Zusammen mit dem bereits erwähnten Passus in Ziffer 1.3 Satz 3 Franchisevertrag ("… müssen vertraglich vorgegebene vereinheitlichte Standards … eingehalten werden") ergibt sich die unmissverständliche vertragliche Verpflichtung, möglichst lange Öffnungszeiten zu gewährleisten.