können (SECO-Leitfaden, 004-1). Das Franchising setzt daher definitionsgemäss voraus, dass die einzelnen Franchisenehmer bis zu einem gewissen Mass einheitlich auftreten. Im vorliegenden Franchisevertrag "sind sich die Parteien einig, dass das systemeinheitliche Auftreten gegenüber den Konsumenten und der breiten Öffentlichkeit erforderlich ist", wobei "die Franchisenehmerin ausdrücklich die Franchisekonzept- und Systemführungsbefugnis der G._____ [bzw. neu C._____ AG] anerkennt".