Diese Voraussetzungen beschränken sich daher nicht auf Franchisebetriebe, sondern gelten für Familienbetriebe im Sinne von Art. 4 Abs. 1 ArG ganz allgemein. Für die Qualifikation als Familienbetrieb müssen diese Vorschriften also ungeachtet des Geschäftsmodells und der Betriebsform erfüllt sein. Dass die SECO-Wegleitung die wirtschaftliche Haftung und die unabhängige Geschäftsführung in Bezug auf Franchisebetriebe besonders hervorhebt, erklärt sich dadurch, dass diese Aspekte bei Franchisebetrieben häufig nicht erfüllt und deshalb speziell zu prüfen sind.