Dennoch könne der Umfang oder die Zuständigkeit für wichtige Entscheide variieren, weshalb in manchen Fällen Franchisenehmer doch als Familienbetriebe gelten könnten. Voraussetzungen dafür seien die alleinige wirtschaftliche Haftung und die unabhängige Geschäftsführung des Franchisenehmers.