Gemäss dem Staatsekretariat für Wirtschaft (nachfolgend: SECO) muss bei Franchiseverhältnissen beachtet werden, dass der Franchisegeber betreffend den Franchisebetrieb in der Regel wichtige Entscheidungen fällen kann. Diese Entscheidungsfähigkeit könne je nach Umfang als Subordinationsverhältnis (der Franchisevertrag sei ähnlich zum Arbeitsvertrag) zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer betrachtet werden. Deswegen sei der Franchisebetrieb in der Regel nicht einem Familienbetrieb gleichzustellen. Dennoch könne der Umfang oder die Zuständigkeit für wichtige Entscheide variieren, weshalb in manchen Fällen Franchisenehmer doch als Familienbetriebe gelten könnten.