2. Mit Entscheid vom 5. November 2024 verfügte das Generalsekretariat des DVI: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfügung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit vom 24. November 2024 wird wie folgt geändert: "i. Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen im Verkaufsgeschäft "B._____" (S-Strasse, Q._____) dürfen ausschliesslich von Herr D._____ und Frau F._____ wahrgenommen werden." 3. Die Beschwerdeführerin hat die Verfahrenskosten […] zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.