Stattdessen wird allgemein anerkannt, dass das Gericht in der Lage ist, sich ein Bild von der Natur und dem Umfang des Aufwands zu machen, der ein Prozess erfordert. Sofern ein Tarif oder eine gesetzliche Richtlinie existiert, die Mindest- und Höchstwerte angeben, muss das Gericht seine Entscheidung nur dann begründen, wenn es diese Grenzen verlässt oder wenn ausserordentliche Umstände geltend gemacht werden oder auch wenn das Gericht von der Kostennote abweicht und trotz klar definierter Praxis eine tiefere Parteientschädigung zuspricht -6-