2. Die Beschwerdestelle SPG verzichtete mit Schreiben vom 13. Januar 2025 auf eine Beschwerdeantwort. Sie verwies auf die Begründung im angefochtenen Entscheid und ersuchte um Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin. 3. Die Sozialkommission Q._____ verzichtete mit Eingabe vom 30. Januar 2025 auf eine Beschwerdeantwort. -3- 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 31. März 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: