B. 1. Dagegen erhob Rechtsanwältin lic. iur. A._____ mit Eingabe vom 4. Dezember 2024 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Es sei Ziff. 3 des angefochtenen Entscheids aufzuheben. 2. Die Parteientschädigung für das Verfahren vor Vorinstanz sei auf CHF 3'291.80 festzulegen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.