Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe etwa am 1. Mai 2021 bzw. im Mai 2021 die Holzverkleidung der Decke in der Küche heruntergerissen. Im Verlaufe des Frühlings/Sommers 2021 habe er zudem die Installationen der Küche und des Bades herausgerissen und diese entsorgt. Rund drei Wochen nach Beginn dieser Arbeiten habe er eine Asbestanalyse der in der Küche und dem Bad verbauten Materialien in Auftrag gegeben.