2. Mit Protokollauszug vom 27. Januar 2025 unterstützte der Gemeinderat Q._____ den Entscheid des BVU, Rechtsabteilung, und verzichtete auf eine Beschwerdeantwort. 3. Das BVU, Rechtsabteilung, beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 18. Februar 2025, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 3. Juli 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: