"3. A._____ wird eine Frist von 150 Tagen ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids angesetzt, um das Baugesuch für das geplante Projekt (Um- und Anbau Mehrfamilienhaus Parzelle aaa in R._____) erneut einzureichen. Wird innert Frist kein entsprechendes Baugesuch eingereicht, wird A._____ verpflichtet die bestehende Baugrube innert Frist von 2 Monaten vollständig aufzufüllen." 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Gemeinde Q._____ und/oder des Kantons Aargau im vorinstanzlichen und im vorliegenden Verfahren.