1 Die gesetzlichen Grundlagen sind einzuhalten. Die Geltungsdauer von 2 Jahren ist bereits abgelaufen. Eine Baufreigabe wurde nicht erteilt und einzelne Unterlagen für die Baufreigabe sind erst nach dem Aushub der Baugrube eingereicht worden. 2 Die Baubewilligung mit der Nummer 2014-0034 vom 12. August 2019 wird gemäss Entscheid der Geschäftsleitung vom 13. Juni 2023 aufgehoben. 3 Die Baugrube ist bis 30. September 2023 vollständig aufzufüllen. Für diese Arbeiten wird keine zusätzliche Fristverlängerung gewährt.