bewilligten Plänen) gefällt, ebenso wie die Erteilung einer Baubewilligung für die Projektänderung, allenfalls unter Bedingungen und Auflagen, oder der Bauabschlag samt Restitutionsanordnung bzw. Wiederherstellungsbefehl. Das nachträgliche Baubewilligungsverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Bauherrschaft aufgefordert wird, den bestehenden baulichen Zustand, der möglicherweise vom bewilligten Zustand abweicht, planerisch festzuhalten.