2. Diesen vorinstanzlichen Erwägungen ist grundsätzlich und vor allem im Ergebnis zuzustimmen. Der Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 10. Juni 2024 stellt einen verfahrensleitenden Zwischenentscheid dar, weil damit ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren für eine allfällige bewil- -9-