C. 1. Den Beschluss des Regierungsrats fochten B._____ und A._____ mit Beschwerde vom 28. November 2024 beim Verwaltungsgericht an. Sie wiederholten darin sinngemäss den Antrag, dass von der Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens abzusehen sei. Überdies beantragten sie die Sistierung des vorliegenden Verfahrens bis zum Vorliegen des Entscheids des BVU in Sachen Aufsichtsanzeige gegen den Gemeinderat Q._____.