1. Die Bauherrschaft hat die Abmachungen gemäss Augenschein vom 14. Juni 2023 (Sachverhalt Ziff. 10), gemäss Planentwurf vom 30. Oktober 2023 und Schreiben der externen Bauverwaltung vom 24. November 2023, inkl. Präzisierung gemäss E-Mail vom 9. November 2023 der Abt. für Baubewilligungen, in den Umgebungsplan definitiv einzuarbeiten und als Projektänderungsplan Umgebung dem Gemeinderat Q._____ zur Genehmigung einzureichen. 2. Die Projektänderung ist in dreifacher Ausführung und digital bis spätestens 15. August 2024 der Gemeindekanzlei einzureichen. -4-