6. Am 30. Oktober 2023 legte die externe Bauverwaltung auf der Basis des Umgebungsplans vom 18. August/15. Oktober 2020 (Nr. 723.9), des Augenscheins vom 14. Juni 2023 und der Besprechung vom 10. Juli 2023 einen Planentwurf mit den aus behördlicher Sicht notwendigen baulichen Anpassungen beim Kantonsstrassenanschluss vor, der von der Abteilung für Baubewilligungen in der Mail vom 9. November 2023 präzisiert bzw. ergänzt wurde. Der ergänzte Planentwurf wurde B._____ und A.___