2. Per Mail vom 26. Oktober 2020 liess der Architekt von B._____ und A._____ der Kantonalen Denkmalpflege den Umgebungsplan vom 18. August/15. Oktober 2020 (Nr. 723.9) zur Orientierung zukommen. Die Gemeindeverwaltung Q._____ erhielt den Plan gemäss Bestätigung in der Mail vom 22. Februar 2021 ebenfalls, via externe Bauverwaltung. Förmlich genehmigt wurde der Plan indessen nicht.