Bei einer sofortigen Entlassung wären im jetzigen Zeitpunkt eine durch die Verschlechterung des Gesundheitszustands bedingte Selbstgefährdung sowie eine Verwahrlosung, wie sie bereits in der Vergangenheit eingetreten war, sowie Obdachlosigkeit zu erwarten. Auch eine Fremdgefährdung könnte nicht ausgeschlossen werden, sofern der Beschwerdeführer mit Situationen konfrontiert würde, die seinen Erwartungen nicht entsprechen oder falls er fälschlicherweise davon ausgehen sollte, dass andere ihm schaden würden.