Auch seine Verlegung in die Solothurner Klinik war bereits Thema (vgl. Protokoll der Verhandlung vom 22. November 2024 im Verfahren WBE.2024.402). Die Begründung des Verlegungsentscheids vom 26. November 2024, der ärztliche Kurzaustrittsbericht vom 26. November 2024 sowie der Austrittsbericht vom 29. November 2024 (betreffend den stationären Aufenthalt vom 13. bis zum 26. November 2024) zeigen, dass sich am gesundheitlichen Zustand des Beschwerdeführers seit der Verhandlung vom 22. November 2024 nichts Wesentliches verändert hat, weswegen auf die dortigen Aussagen und das dort erstattete Gutachten für das vorliegende Urteil abgestellt werden kann (vgl. auch Ur-