2.2. Am 22. November 2024 wurde in den Räumlichkeiten der Klinik der PDAG eine Verhandlung vor Verwaltungsgericht durchgeführt, unter Teilnahme des Beschwerdeführers, der Klinikvertretung (C._____, Oberärztin, und E._____, Assistenzärztin) sowie von Dr. med. F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, als externer Gutachter. Nach der Befragung der Beteiligten erstattete der Sachverständige ein mündliches Gutachten. -3- 2.3. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und es erfolgte eine mündliche Eröffnung des Urteils (WBE.2024.402). Das Urteil wurde am 25. November 2024 im Dispositiv an die Beteiligten verschickt.