2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 3'500.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 420.00, gesamthaft Fr. 3'920.00, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen. 3. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Gemeinderat Q._____ die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'500.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) den Gemeinderat Q._____ (Vertreter) das BVU, Rechtsabteilung das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) das Bundesamt für Umwelt (BAFU) - 20 - Mitteilung an: das BVU, Abteilung Verkehr das BVU, Abteilung Landschaft und Gewässer