Ausgleichsmassnahmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Vernetzung von amphibischen Lebensräumen können im Rahmen des Bewilligungsverfahrens bzw. Bauprojekts umgesetzt werden. Die Vorinstanz hat zu den vom Gemeinderat erwogenen Ausgleichsmassnahmen eine Stellungnahme der kantonalen Fachstelle eingeholt (act. 175 f.). Die betreffenden Empfehlungen werden ins Bauprojekt einfliessen. 8. Zusammenfassend erweist sich die Beschwerde als unbegründet und ist abzuweisen. Der Variantenentscheid der Gemeinde ist nicht zu beanstanden. Ein Augenschein war nicht erforderlich und nicht durchzuführen (vgl. Replik, S. 8).