zur Nutzungsplanung). Soweit das Verfassungs- und Gesetzesrecht, wie zum Natur- und Heimatschutz, einzelne Aspekte der Interessenabwägung konkret regelt, ist vorweg zu klären, ob die planerischen Festsetzungen mit diesen Vorschriften zu vereinbaren sind (BGE 146 II 347, Erw. 3.5; Urteil des Bundesgerichts 1C_86/2020 vom 22. April 2021, Erw. 4.2). 7.2. Auf Google Street View sind Aufnahmen von der Einmündung des R-Wegs in die U-Strasse verfügbar (aufgenommen im November 2014; vgl. auch act. 64 f., 122 f.; Planungsbericht, S. 8; Replikbeilagen). Der R-Weg ist momentan an dieser Stelle von der U-Strasse her nur für Fussgänger und - 14 -