Wichtige Fragen dazu seien nach wie vor offen; dies betreffe etwa die Vernetzung, wo die männlichen Geburtshelferkröten ihr Versteck zur Brutpflege fänden, die Wanderrouten sowie den Aufenthalt der Geburtshelferkröte ausserhalb der Zeit am Gewässer. Ohne Beantwortung dieser Fragen könnten die Auswirkungen des Eingriffs nicht abschliessend beurteilt werden. Der Schluss der Vorinstanz, wonach mit dem Strassenbau kein Eingriff ins Biotop erfolge, sei nicht nachvollziehbar. Der aktuelle Fuss- und Veloweg werde um 1 m in Richtung Laichgewässer verbreitert, wobei die Thujahecke "eliminiert" werde. Weiter würden Trockenstandplätze entlang der gegenüberliegenden Tiefgaragen entfernt.