Ab dem V-Weg ist auf Höhe der Parzelle Nr. ccc bloss eine "Fuss- und Radwegverbindung" vorgesehen. Im Erschliessungsplan ist eine Durchfahrtsbeschränkung für den motorisierten Verkehr festgesetzt, wobei deren genaue Ausgestaltung im Rahmen des Bauprojekts festgelegt werden soll. Die Durchfahrtsbeschränkung für den motorisierten Verkehr wird damit begründet, dass zwischen der T-Strasse hhh und der W-Strasse iii keine direkte Verbindung über die U-Strasse ermöglicht werden soll (Planungsbericht, S. 12). Entsprechend der fachlichen Stellungnahme der Abteilung Verkehr vom 20. März 2023 (act.