4.2. 4.2.1. Die Bauzone südlich des privaten R-Wegs ist aktuell deutlich unternutzt. Um die baulich erlaubte Dichte zu realisieren, genügt der Weg nicht. Der vorliegende Erschliessungsplan R-Weg soll die erforderliche Erschliessungsstruktur rechtlich sicherstellen (angefochtener Genehmigungsentscheid, Ziffer 3.1). Mit dem Erschliessungsplan wird gegenüber dem Ist-Zustand die Erschliessungsrichtung des R-Wegs umgekehrt: Die Erschliessung erfolgt nicht mehr von Westen her über den V-Weg, sondern von Osten her über die (verlängerte) U-Strasse. Ab dem V-Weg ist auf Höhe der Parzelle Nr. ccc bloss eine "Fuss- und Radwegverbindung" vorgesehen.