3. 3.1. Der Beschwerdeführer wirft Fragen auf, die einerseits die Erschliessungsplanung (§§ 16 f. BauG), andererseits die Enteignung (§§ 130 ff. BauG, insbesondere auch § 147 BauG), die Ablösung von Dienstbarkeiten durch das Gericht (Art. 736 ZGB) sowie die Löschung bzw. Bereinigung von Grundbucheinträgen (Art. 976a ff. ZGB) betreffen.