2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. der gesetzlichen MWST). 3. Das BVU, Rechtsabteilung, beantragte in der Beschwerdeantwort vom 22. März 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Dabei reichte es eine ergänzende fachliche Stellungnahme der Abteilung Landschaft und Gewässer des BVU vom 26. Februar 2024 ein. 4. Der Beschwerdeführer nahm in der Replik vom 17. Juni 2024 Stellung; der Gemeinderat Q._____ und das BVU, Rechtsabteilung, verzichteten auf eine Duplik. -4- 5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 11. Dezember 2024 beraten und entschieden.