1. In Gutheissung der vorliegenden Beschwerde seien der Genehmigungsbeschluss des Gestaltungsplanes R-Weg in Q._____ und der Beschwerdeentscheid des Departements BVU vom 14. Dezember 2023 aufzuheben und der Gestaltungsplan sei nicht zu genehmigen. 2. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 8. März 2024 stellte der Gemeinderat Q._____ folgende Begehren: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.