2. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, holte bei der Abteilung Verkehr des BVU eine fachliche Stellungnahme vom 20. März 2023 zu den Erschliessungsvarianten und zur vorgesehenen Durchfahrtsbeschränkung für den motorisierten Individualverkehr ein. Am 31. März 2023 erstattete die Abteilung Landschaft und Gewässer des BVU eine fachliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des Erschliessungsplans auf das Biotop auf der Parzelle Nr. aaa und die dort lebenden Amphibien. 3. Das BVU, Rechtsabteilung, entschied am 14. Dezember 2023 (BVURA.22.3): 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. -3-