Entsprechend erwog der Gemeinderat in seinem Beschluss vom 8. April 2024 (mithin vor der Verfügung des Sozialdienstes vom 15. April 2024 bzw. dem Beschluss des Gemeinderats vom 21. Mai 2024 betreffend Übernahme der Kosten für eine Identitätskarte), die Sozialhilfe zugunsten der Beschwerdeführerin und deren Sohn Ende August 2024 zu überprüfen und in Bezug auf letzteren allenfalls einzustellen (Protokoll des Gemeinderates zur Sitzung vom 8. April 2024, S. 2). Im August 2024 beschloss der Gemeinderat Q._____ tatsächlich die Einstellung der Sozialhilfe für den Sohn aufgrund dessen wirtschaftlicher Selbstständigkeit (Protokoll des Gemeinderates zur Sitzung vom 19. August 2024, S. 7).