Insgesamt ergibt sich aus den SKOS-Richtlinien nicht, dass die Kosten für eine Identitätskarte in jedem Fall als SIL übernommen werden müssen. Nach Massgabe des Handbuchs erfolgt die Kostenübernahme, sofern im konkreten Fall eine Notwendigkeit besteht, über eine Identitätskarte zu verfügen.