3.3.3. 3.3.3.1. Gemäss dem Handbuch Soziales (Kap. 8.13) muss für die Übernahme der Kosten von Ausweispapieren die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall ausgewiesen sein. Dass die Notwendigkeit bei in der Schweiz lebenden ausländischen Staatsangehörigen zumindest in Bezug auf jene Dokumente und Bewilligungen als erstellt gilt, zu deren Besitz sie verpflichtet sind, bedarf keiner weiteren Erklärung. Umgekehrt besteht in der Schweiz jedoch keine generelle Ausweispflicht. Daher ist die Notwendigkeit für eine gültige Identitätskarte für Schweizer Staatsangehörige nicht ohne Weiteres gegeben.