Dies entspricht auch der Darstellung im Handbuch Soziales (Kap. 8.13). Tatsächlich sind die Gebühren für eine Identitätskarte weniger als (durch den Grundbedarf abgedeckte) alltägliche Verbrauchsaufwendung anzusehen, sondern primär als Kosten, die nach Massgabe des Individualisierungsgrundsatzes und des Bedarfsdeckungsprinzips je nach Situation der unterstützten Person im Rahmen der SIL zu übernehmen sind. Entsprechend dem Individualisierungsgrundsatz und dem Bedarfsdeckungsprinzip werden denn auch nach dem Handbuch Soziales (Kap. 8.13) die Kosten für die Ausweispapiere nur übernommen, wenn letztere notwendig sind (vgl. hinten Erw. II/3.3.3).