und Einladungen gemeint sind (SKOS-Richtlinie, Erläuterungen lit. a zu Kap. C.3.1). Gebühren wie diejenigen für die Erneuerung einer Identitätskarte werden in den zitierten Erläuterungen nicht erwähnt. Vielmehr sehen die SKOS-Richtlinien ausdrücklich vor, dass die Gebühren für Ausweispapiere als SIL gelten (SKOS-Richtlinie, Kap. C.6.8 Abs. 2 lit. b). Dies entspricht auch der Darstellung im Handbuch Soziales (Kap. 8.13).