Zu beachten ist, dass in der Schweiz lebende ausländische Staatsangehörige verpflichtet sind, ihre ausländerrechtlichen Bewilligungen regelmässig zu verlängern und sich entsprechend neue Ausweise ausstellen zu lassen. Soweit kein Gebührenerlass erwirkt werden kann, sind solche Auslagen als situationsbedingte Leistungen zu übernehmen (Handbuch Soziales, Kap. 8.13).